Verhaltensregeln und Haftungsausschluss
für die Benutzung der Lift- und sonstigen Anlagen
I. ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
Mit dem Kauf des Tickets erklären Sie, dass Ihnen die mit dem jeweiligen Sport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst sind und dass Sie gesundheitlich und körperlich bestens in der Lage sind, diese Anlagen ohne Gefahr für sich oder andere zu benützen. Wir empfehlen, zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung eine private Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen ist nur erlaubt, wenn Sie weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtigt sind, diese ohne Gefahr für sich und andere zu nutzen.
Ihnen wird empfohlen, bei der Benützung der Liftanlage technisch einwandfreie Helme (auf den Schutz der Ohren/Trommelfell ist zu achten), Wasserskiwesten und/oder eine Prallschutzweste zu tragen. Wir empfehlen Ihnen zudem das Tragen eines Neoprenanzuges. Da uns ihre Sicherheit am Herzen liegt bieten wir einen Helmverleih an. Eine Helmpflicht besteht bei der Benutzung der „Funpark devices“
sowie für Wakeboarder/innen bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Voraussetzung für die Benutzung der Liftanlage ist die Fähigkeit, mindestens fünfzehn Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
Bei der Benutzung der Liftanlage muss die Hantel jeden Moment losgelassen werden können, deshalb darf die Hantel nur mit der Hand gehalten werden. Dies gilt nicht für Figuren im „Trickski“, bei denen die Hantel mit einem Fuß festgehalten wird („toehold”).
Die „Fun park devices“ dürfen nur von geübten Fahrern benutzt werden, die vollkommen gesund sind und keine Verletzungen oder Einschränkungen im Bewegungsapparat haben. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, sämtlichen Schmuck (auch Körper-schmuck) vor Beginn der Aktivität abzulegen.
Sie haben sämtliche Warn- und Sicherheitsrichtlinien sowie Hinweise auf den Schildern sorgfältig zu beachten.
Sie haben den Anordnungen unseres Personals Folge zu leisten. Wir sind berechtigt, Tickets oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn unser Personal den Eindruck hat, dass Sie unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen stehen oder der Eindruck entsteht, dass Sie die Lift- oder sonstigen Anlagen nicht ohne Gefahr für sich oder andere nutzen können.
Sie haften für Personen- und Sachschäden an Dritten, wenn sie diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Sie haben Leihgeräte/Leihmaterial wie vorgeschrieben zu benutzen und nicht zur Schädigung Dritter einzusetzen. Beschädigtes oder von Ihnen nicht retourniertes Leihmaterial ist von Ihnen zu ersetzen.
II. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Wir haften ungeachtet des Rechtsgrundes nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Sie stellen uns von allen Haftungsansprüchen frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sie verzichten daher insoweit auf alle Regressansprüche, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber uns auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, die beim Betrieb der Lift- und sonstigen Anlagen entstehen. Dies gilt auch für etwaige Abnutzungen und/oder Schäden an Ihrem eigenen Gerät oder Material, die bereits allein durch die Benützung unserer Lift- und sonstigen Anlagen entstehen können.
Für Gegenstände, Ausrüstung und Bekleidung, die Ihnen abhandenkommen oder beschädigt werden, haften wir nicht. Im Falle einer allfälligen Verschmutzung derselben bei der Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen trifft uns keine Wiedergutmachungs-pflicht oder sonstige Leistungspflicht.
Ich akzeptiere, dass das von mir bezahlte Ticket nicht zurückgezahlt wird, falls ich mich bei der Benutzung der Lift- oder sonstige Anlage verletze bzw. nicht an die Anordnungen des Personals sowie die hier festgelegten Regeln gehalten habe und/oder von einer weiteren Benutzung der Lift- und sonstigen Anlagen gesperrt werde. Ich habe die Verhaltensregeln und den Haftungsaus-schluss gelesen, verstanden und bestätige mit meiner Unterschrift mein Einverständnis.
Minderjährige (Personen bis zum 18. Lebensjahr) bedürfen zur Benützung unserer Lift- und sonstigen Anlagen einer schriftlichen Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen. Diese haften für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch ein Fehlverhalten der minderjährigen Person entstehen.
Ich erkläre mich hiermit als gesetzlicher Vertreter des oben genannten Minderjährigen, mit den obigen Bestimmungen einverstanden. Ich erlaube meiner Tochter/meinem Sohn die Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen wie oben angeführt, habe sämtliche Bestimmungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese mit allen Inhalten.