AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (SHOP)

1.         GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen uns (AuseeSommersport und Erholungsgelände,
    Mag. Christa Ségur-Cabanac,
    Alter Schmidberg 2, 4470 Enns, Österreich; in der Folge „Betreiber“) und Ihnen als Kunde (in der Folge „Kunde“). Etwaigen entgegenstehenden oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unabhängig von ihrer Bezeichnung ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können abgespeichert und ausgedruckt werden.

2.         PREISE UND ZAHLUNG

  1. Es gelten die Preise gemäß der im Shop des Betreibers ersichtlichen Angaben. Hinsichtlich der Tickets gelten die im Shop aufliegenden Preislisten.
  2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der für Österreich jeweils geltenden Höhe.
  3. Die Forderung des Betreibers ist Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu begleichen. Bei Dienstleistungen ist die Forderung des Betreibers vor Inanspruchnahme dieser zu begleichen.

3.         TICKETS FÜR DIENSTLEISTUNGEN

  1. Die Tickets für Dienstleistungen sind nur für die im Zuge des Ticketkaufs spezifizierten Termine und Zeiträume gültig. Der Kunde hat die gewünschten Termine bei der Bestellung des Tickets aus den jeweils verfügbaren Terminangaben auszuwählen. Eine Terminverschiebung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Eine Einlösung des Tickets ist nur zu dem ausgewählten Termin (Datum, Zeitraum) oder innerhalb des jeweiligen Einlösezeitraumes möglich. Eine verspätete Einlösung ist nicht möglich.
  2. Der Kunde hat vor Inanspruchnahme der Leistung das Ticket vorzuweisen. Das Ticket wird dabei entsprechend der technischen Vorkehrung entwertet. Bei Tickets, die gleichzeitig zur Inanspruchnahme mehrerer Dienstleistungen berechtigten, erfolgt die Entwertung entsprechend dem Zutritt zu den jeweiligen Dienstleistungen. Es gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, daher kann nach der Entwertung des Tickets für den ersten Zutritt mit demselben Ticket kein weiterer Zutritt zu derselben Dienstleitung gewährt werden.
  3. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Tickets ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Tickets oder für wie auch immer abhanden gekommenen Tickets kann nicht geleistet werden.
  4. Die Gültigkeitsdauer der Tickets beträgt vierzehn Monate ab Vertragsabschluss.

4.         WEITERVERKAUF

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Ticket in welcher Form auch immer zu vervielfältigen oder zu reproduzieren oder weiterzuverkaufen.
  2. Der Kunde hat das Ticket sorgfältig zu verwahren. Mit dem Kauf des Tickets akzeptiert der Kunde diese AGB, die Benützungsbedingungen und Verhaltensregeln des Betreibers.

5.         GEWÄHRLEISTUNG FÜR PRODUKTE

5.1.      Weist die Ware Mängel auf, läuft die Gewährleistungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

  1. Offenkundige Mängel hat der Kunde binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Rechnung gegenüber dem Betreiber geltend machen und die mangelhafte Ware unverzüglich an den Betreiber an die nachstehende Adresse zu übergeben: Ausee Sommersport und Erholungsgelände, Mag. Christa Ségur-Cabanac, Alter Schmidberg 2, 4470 Enns, Österreich.
  2. Der Betreiber ist primär zur Verbesserung oder zum Austausch der Ware verpflichtet. Nur wenn eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware unmöglich ist, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Kunden verbunden wäre oder der Betreiber nicht oder nicht binnen angemessener Frist die Verbesserung oder den Austausch vornimmt, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrages) zu begehren. Bei nur geringfügigen Mängeln sowie bei handelsüblichen oder technisch nicht vermeidbaren, materialbedingten Abweichungen der Qualität, der Farbe, Größe, Ausrüstung oder des Designs der Ware ist das Recht auf Wandlung ausgeschlossen.
  3. Keine Gewähr wird für Mängel bzw. Schäden übernommen, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlender Pflege und Wartung, durch Überanspruchung oder unsachgemäße Reparatur entstehen.
  4. Der Betreiber übernimmt grundsätzlich keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantieverpflichtung, sofern nicht bei einzelnen Waren eine darüber hinausgehende Garantieerklärung erfolgt.

6.         HAFTUNG / BENÜTZUNG VON LIFT- UND SONSTIGEN ANLAGEN

  1. Die Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Mit dem Kauf des Tickets erklärt der Kunde, dass ihm die mit dem jeweiligen Sport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst sind und dass er gesundheitlich und körperlich bestens in der Lage ist, diese Anlagen ohne Gefahr für sich oder andere zu benützen.
  2. Der Kunde ist an den vom Betreiber angebotenen Aktivitäten nur dann teilnahmeberechtigt, wenn er weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtigt ist, die Lift- und sonstigen Anlagen ohne Gefahr für sich und andere zu nutzen. Sollten mögliche Einschränkungen bestehen, hat der Kunde diese dem Personal des Betreibers vor Antritt der Aktivität mitzuteilen. Weitere Voraussetzung für die Ausübung der Liftanlage ist die Fähigkeit, mindestens fünfzehn Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
  3. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Warn- und Hinweistafeln sorgfältig zu beachten.
  4. Das Mindestalter für die Benützung der 4-Mast Anlage ist 12 Jahre.
  5. Minderjährige Kunden bedürfen zur Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen einer schriftlichen Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen. Diese haften für Schäden an Personen, der Anlage, der Ausrüstung, die durch ein Fehlverhalten der minderjährigen Person entstehen.
  6. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, so hat er jeden Teilnehmer auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.
  7. Der Betreiber ist berechtigt, Tickets oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht oder der Eindruck entsteht, dass Kunden die Lift- oder sonstigen Anlage nicht ohne Gefahr für sich oder andere nutzen können.
  8. Der Betreiber haftet ungeachtet des Rechtsgrundes nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Für Gegenstände, die dem Kunden abhandenkommen, haftet der Betreiber nicht. Im Falle einer allfälligen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Lift- und sonstigen Anlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden, sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

7.         AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE / GARDEROBE

  1. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, die der Kunde beim Betreiber hinterlegt bzw. die von ihm aufbewahrt bzw. eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
  2. Die Betriebsbereitschaft und Sicherheit des vom Betreiber verliehenen Leihmaterials wird durch regelmäßige Inspektion/Wartung sichergestellt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, das Leihmaterial vor Antritt der Aktivität auf Mängel zu überprüfen. Entstandene Schäden am Leihmaterial hat der Kunde unverzüglich dem Personal des Betreibers zu melden. Vom Kunden beschädigtes oder nicht retourniertes Leihmaterial hat dieser zu ersetzen.

8.         VERHALTENSREGELN

  1. Kunden müssen technisch einwandfreie Wasserskiwesten und/oder eine Prallschutzweste bei der Benützung der Liftanlage tragen. Den Kunden wird empfohlen, einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht bei der Benutzung der „Fun park devices“ sowie für Personen bis zum 18. Lebensjahr.
  2. Der Kunde ist bei allenfalls auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Bei Liftstillstand oder ungewöhnlichem Betrieb hat sich der Kunde unverzüglich vom Seil und sonstigen Teilen der Anlage zu entfernen.
  3. Der Kunde hat durch einen allenfalls entstandenen Zeitverlust keinen Anspruch auf Schadenersatz.

9.         WLAN-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Betreiber stellt im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeit dem Kunden einen unentgeltlichen Internetzugang zur nicht kommerziellen Nutzung über WLAN zu den nachstehenden Bedingungen zur Verfügung:
  2. Durch den Einstieg in das WLAN akzeptiert der Kunde die gegenständlichen Nutzungsbedingungen.
  3. Der Betreiber übernimmt durch die Bereitstellung des WLAN keinerlei Verpflichtungen. Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Arenal des Betreibers beschränkt. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wie Funkreichweite, Datenübertragungskapazität, etc. können Störungen nicht ausgeschlossen werden. Seitens des Betreibers wird keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, hohe Übertragungsgeschwindigkeit oder unterbrechungsfreie WLAN-Verbindung übernommen werden. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Der Kunde verpflichtet sich zur gemäßigten Nutzung der Bandbreite, da dieser Internetzugang mit anderen Kunden bzw. Nutzern geteilt wird. Zum Schutz des Kunden und zur Vermeidung von Missbrauch werden die über den WLAN-Zugang erreichbaren Inhalte und Services durch einen standardisierten, vorgeschalteten Filter (Sperrlisten) eingeschränkt.
  4. Die Benutzung des WLAN durch den Kunden erfolgt auf dessen Verantwortung und auf dessen Risiko. Dem Kunden sind alle Risiken von Internet und WLAN bekannt und er ist allein für seinen Schutz (z.B. aktuelle Antiviren-Programm, Fire-Wall, Nicht-Starten von verdächtigen Programmen/Dateien, etc.) verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Mängel an zur Verfügung gestellten Diensten, Schäden an der Hard- oder Software des Endgerätes des Kunden, für Datenverlust, (Daten-)Beschädigung, Diebstahl oder andere Sachschäden, die auf eine Benutzung des WLAN zurückzuführen sind. Der Betreiber leistet ferner keine Gewähr dafür, dass die Nutzung des WLAN gegen den Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden, die dieser auf dem Endgerät gespeichert hat oder die vom Kunden im Rahmen der Nutzung übertragen werden, abgesichert sind. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen sind.
  5. Der Kunde hat jede Nutzung zu unterlassen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen gesetzliche Regelungen verstößt und andere Internetnutzer belästigt, verängstigt oder anderweitig rechtswidrig oder missbräuchlich beeinträchtigt. Unter missbräuchlicher Nutzung wird insbesondere verstanden: kommerzielle Nutzung; Versenden von Spam-mails; jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; Nutzung von Peer-2-Peer oder ähnlichen Netzwerken oder Plattformen zum Zwecke des Anbietens, Downloadens, Vermitteln etc. von urheberrechtlich geschützten Inhalten (z.B. Musik, Videos, Filme, E-Books, etc.). Der Kunde verpflichtet sich den WLAN-Betreiber für sämtliche durch ihn verursachte Schäden gegenüber Dritten vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
  6. Bei Verstoß gegen die WLAN-Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden.

10.       DATENSCHUTZ

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, welche unter dem Link abgerufen werden kann.

11.       ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Die Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  2. Es finden jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die zum Zeitpunkt des Kaufs in Kraft sind oder waren, es sei denn, eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesetzlich oder aufgrund von behördlicher Anordnung erforderlich.

12.       ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, soweit gesetzlich nicht zwingend anderes vorgesehen, ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes („Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit und aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

13.       SALVATORISCHE KLAUSEL

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (oder von Teilen davon) ungültig, nichtig oder undurchsetzbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige, nichtige und/oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommen.

14.       SCHRIFTFORM

  1. Kunden haben sämtliche Mitteilungen und Erklärungen schriftlich an den Betreiber zu richten.
  2. Unternehmern gegenüber gilt als vereinbart, dass alle das Vertragsverhältnis zwischen den Betreiber betreffenden Mitteilungen und Erklärungen nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien wurden nicht getroffen. Auch Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
  3. Alle Mitteilungen bzw. Erklärungen an den Betreiber sind, sofern nicht vorstehend etwas anderes vereinbart wurde, bis auf Widerruf zu richten an:

Ausee Sommersport und Erholungsgelände, Mag. Christa Ségur-Cabanac,Alter Schmidberg 2, 4470 Enns, Österreich

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